Autowaschen an Sonn- und Feiertagen? Vermutlich haben auch Sie schon versucht an einem Sonn- oder Feiertag Ihr Auto zu waschen, weil Sie unter der Woche zuvor keine Zeit dazu hatten. Kaum in der clean park-Anlage angekommen mussten Sie jedoch feststellen, dass diese geschlossen ist.
Schuld daran ist das sogenannte Sonn- und Feiertagsgesetz.
Im Jahre 2006 wurde nun der Sonn- und Feiertragsschutz beim Betrieb von Autowaschanlagen gelockert. Durch eine Änderung des Feiertagsgesetzes wurde für ganz Bayern die Möglichkeit geschaffen, an Sonn- und Feiertagen - mit Ausnahme bestimmter hoher Feiertage und des Oster- und Pfingstsonntags - ab 12:00 Uhr den Betrieb von Autowaschanlagen zuzulassen.
Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann, wurde den Gemeinden übertragen.
Daher unsere Umfrage! Könnten Sie sich z. B. auch ein Betrieb unserer Anlage an Sonn- und Feiertagen vorstellen? Bitte unterstützen Sie uns und stimmen Sie für eine Erweiterung unseres Angebotes.
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